Bsal-Ausbruch bei Feuersalamandern im Botanischen Garten Bielefeld
Der erst 2013 entdeckte, aus Asien eingeschleppte Salamanderfresserpilz Bsal ist verantwortlich für Massensterben von Feuersalamandern. Ausgehend vom Dreiländereck Niederlande-Belgien-Deutschland hat er in der Eiffel, im Ruhrgebiet und im Bergischen Land ganze Populationen weitgehend ausgelöscht. Nach bisheriger Kenntnis stirbt in der Natur jeder Feuersalamander, der sich infiziert. Der Pilz und seine Sporen sind, zumindest über einige Zeit, im Lebensraum auch ohne Salamanderwirt überlebensfähig. Leider breitet der Pilz sich immer weiter aus. Ende 2025 ist er auch in Bielefeld angekommen. In und um den Botanischen Garten Bielefeld lebt mit geschätzten 21.000 Tieren eine der größten bekannten Feuersalamanderpopulationen Deutschlands, die zudem besonders gut wissenschaftlich untersucht ist. Genau dort sind im Herbst 2025 einige Dutzend an der Pilzerkrankung verstorbene Feuersalamander gefunden worden. Eine Möglichkeit zur Behandlung im Lebensraum gibt es nicht. Es musste daher davon ausgegangen werden, dass auch dieses berühmte Bielefelder Salamandervorkommen in wenigen Jahren sehr stark in Mitleidenschaft gezogen oder ganz ausgelöscht wird.
90 % weniger Tiere als im Vorjahr
Erste Bestandsuntersuchungen aus dem Frühjahr 2026 durch die Universität Bielefeld haben gezeigt, dass 90 % weniger Tiere als in den Vorjahren gefunden werden konnten. Das muss nicht zwingend bedeuten, dass bereits ein Massensterben in diesem Ausmaß stattgefunden hat, deutet aber auf große Verluste hin, was auch plausibel erscheint. Feuersalamander ziehen sich zur Überwinterung oft in Gemeinschaftsverstecke zurück, wo die Tiere in großer Zahl dicht beieinander die kalte Jahreszeit verbringen – eine ideale Ausbreitungsmöglichkeit für den Pilz, der besonders erfolgreich bei kühleren Temperaturen durch direkten Tier-zu-Tier-Kontakt verbreitet wird. Möglicherweise ist also ein wesentlicher Teil der Bielefelder Feuersalamanderpopulation im vergangenen Winter 2025/26 bereits gestorben, und es steht zu befürchten, dass es zu noch weiteren Einbrüchen kommen wird. Immerhin wurden im Frühjahr 2026 aber auch noch gesunde erwachsene Tiere sowie zahlreiche junge Larven gefunden.
Backup durch Erhaltungszuchten
Noch gibt es also Hoffnung für die Feuersalamander im botanischen Garten.
Es ist nicht vorherzusagen, ob von Bsal befallene Biotope eines Tages wieder pilzfrei sein werden, ob Lebensräume gegen Bsal behandelt werden können, ob die Feuersalamander Resistenzen gegen Bsal entwickeln oder ob es eines Tages Möglichkeiten zur prophylaktischen Behandlung oder Impfung der Lurche geben wird. Deswegen hält Citizen Conservation es im Sinne des Vorsorgegebots für notwendig, Feuersalamander-Erhaltungszuchten von verschiedenen Lokalitäten aufzubauen. So können zu einem späteren Zeitpunkt Tiere, die genetisch dem ursprünglichen Vorkommen entsprechen, wieder angesiedelt werden, sei es zur Bestandsstützung der beeinträchtigten Populationen oder zur Neuansiedlung nach einem möglichen kompletten oder weitgehenden Verschwinden.
Die Techniken zur langfristigen erfolgreichen Haltung und Vermehrung über Generationen sind beim Feuersalamander gut bekannt. In einer Machbarkeitsstudie hat Frogs & Friends den dafür nötigen, überschaubaren Aufwand aus wissenschaftlicher Sicht umfassend dargestellt.
Ein Aktionsplan für den Bielefelder Feuersalamander
Gemeinsam haben Citizen Conservation, der Zoo Wuppertal und die Universität Bielefeld daher der Stadt Bielefeld einen Aktionsplan vorgeschlagen. Dieser umfasst folgende drei Empfehlungen:
1) Die Population im Botanischen Garten Bielefeld soll durch die Universität Bielefeld weiter engmaschig überwacht und untersucht werden.
2) Durch gezielte Entnahme von ca. 150 Larven und deren Aufzucht in menschlicher Obhut soll eine Reservepopulation in Menschenhand aufgebaut werden. Entsprechende Haltungseinrichtungen stehen dafür bereit, u. a. im Umweltzentrum Heerser Mühle, bei der Fa. Aqua Purist, in NRW-Partnerzoos und Zoos des Landeszooverbands NRW sowie durch private Fachleute der Deutschen Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde (DGHT) Regionalgruppe Ostwestfalen-Lippe. Private Spender sowie der BUND Bielefeld haben sich im Vorfeld bereiterklärt, sich an den Kosten für eine solche Maßnahme zu beteiligen.
3) Infizierte erwachsene Tiere, die in Menschenhand gelangen, sollen therapiert werden. Der Zoo Wuppertal verfügt über die Möglichkeit, eine fachgerechte Wärmetherapie durchzuführen, mit der infizierte Feuersalamander mit sehr guter Erfolgsaussicht geheilt werden können, und stellt diese zur Verfügung.
Bedauerliche Ablehnung
Mit Datum vom 3.6.2026 hat das Umweltamt der Stadt Bielefeld auf diesen Vorschlag geantwortet. Während es Punkt 1) zustimmt und unterstützt, lehnt es die Punkte 2) und 3) ab. Weil der Feuersalamander eine besonders geschützte Art nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist, ist die Entnahme von Tieren, auch von Larven, verboten. Eine Ausnahmegenehmigung kann in begründeten Fällen durch das Umweltamt erteilt werden. Das Umweltamt der Stadt Bielefeld lehnt eine solche Ausnahmegenehmigung aber ab. Das begründet es zum einen damit, dass „die Erfolgsaussichten derartiger, aufwändiger Ex-situ-Maßnahmen völlig ungewiss“ sind, zum anderen damit, dass sich „in anderen betroffenen Regionen gezeigt hat, dass es Populationen gibt, die Bsal überstehen, gegebenenfalls bei reduzierter Populationsgröße“. In dem Schreiben heißt es zudem: „Es wird leider hinzunehmen sein, dass einige Arten im Zuge der Veränderungen der Natur- sowie Kulturlandschaft verloren gehen.“
Auch eine Behandlung infizierter Tiere lehnt das Umweltamt ab, mit dem Hinweis darauf, dass damit das Risiko des Verschleppens des Erregers einhergehe und eine Wiederfreilassung nach der Behandlung nicht erfolgversprechend sei, weil der Pilz noch im Lebensraum ist. Außerdem sei „eine Integrierung von behandelten Tieren in eine bestehende Erhaltungszucht nicht zu empfehlen, da es sich bei den Tieren zumeist um Individuen handelt, welche anfällig für den Pilz sind.“
Citizen Conservation nimmt die Antwort des Umweltamtes Bielefeld mit Bedauern zur Kenntnis und hält sie für bzgl. der genannten Punkte 2) und 3) für in der Sache verfehlt.
Warum Ex-Situ-Maßnahmen sinnvoll wären
Der Feuersalamander ist eine Verantwortungsart der Bundesrepublik Deutschland. Die Aussage, dass Arten eben aussterben, wenn Bedingungen sich ändern, wird dieser besonderen Verantwortung unserer Meinung nach nicht gerecht.
Die Stadt Bielefeld verweist in ihrem Schreiben darauf, dass sie intensive Bemühungen für den Erhalt von Amphibienlebensräumen unternimmt. Das begrüßen wir, nur nutzen solche Bemühungen bei einer invasiven Pilzerkrankung nichts, weil das Problem gänzlich anders gelagert ist. Der Pilz schlägt auch in gesunden, nicht beeinträchtigten Lebensräumen zu.
Es ist richtig, dass es heute noch ungewiss ist, ob eine spätere Wiederansiedlung bei einem möglichen Erlöschen der Population erfolgreich verlaufen wird. Das kann aber aus unserer Sicht kein Grund sein, sich diese Option nicht zumindest zu erhalten. Denn ist die Population einmal verschwunden, ist nicht einmal der Versuch einer Wiederansiedlung mit Tieren von diesem Standort möglich.
In jedem Fall aber ist gewiss, dass bestandsstützende Maßnahmen durch das Auswildern von gezüchteten Tieren einen positiven Effekt auf geschwächte Populationen haben können. Dies gilt umso mehr, wenn durch die rechtzeitige Entnahme von Gründertieren für eine Wiederansiedlung Tiere mit hoher genetischer Diversität zur Verfügung stehen, um die zu einem späteren Zeitpunkt womöglich stark reduzierte und daher genetisch auch massiv verarmte Population zu stützen.
Sachlich verfehlte Argumentation
Die Aussage der Stadt Bielefeld, dass sich „in anderen betroffenen Regionen gezeigt hat, dass es Populationen gibt, die Bsal überstehen, gegebenenfalls bei reduzierter Populationsgröße“, verzerrt die Erkenntnislage, denn ob von Bsal betroffene Populationen langfristig tatsächlich überlebensfähig sind, ist ungeklärt, da nicht bekannt ist, ob die – teilweise nur vereinzelten – Tiere, die nach einem Ausbruch noch gefunden werden, nachträglich zugewandert sind, durch statistischen Zufall überlebt haben oder womöglich tatsächlich mit dem Pilz leben können. Gleichzeitig ist ungeklärt, ob die Populationen beim Überleben nur von einzelnen Individuen angesichts des Verlusts genetischer Diversität überhaupt langfristig bestehen werden. Es wird allgemein angenommen, dass eine hohe genetische Diversität hilft, sich an verändernde Umweltbedingungen, etwa durch den Klimawandel, anzupassen.
Nach allgemeiner fachlicher Meinung hat die Entnahme einer begrenzten Zahl von Larven keinen messbaren negativen Einfluss auf eine Feuersalamanderpopulation. Unter natürlichen Bedingungen ist die Larvensterblichkeit sehr hoch. Dies gilt umso mehr, als die Tiere nach ihrer Umwandlung vom Larvenstadium zum Salamander mit hoher Wahrscheinlichkeit an Bsal erkranken und sterben werden. Die Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung vom Entnahmeverbot durch den besonderen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes sind daher nach unserer Überzeugung gegeben, sodass kein juristisches Argument gegen den Aufbau einer solchen Erhaltungszucht besteht.
Vielmehr wäre aus unserer Sicht die juristische Frage zu stellen, inwieweit es tierschutzrechtlich darstellbar ist, „offensichtlich erkrankte Tiere vor Ort zu belassen“, wie die Stadt Bielefeld empfiehlt. Die Frage könnte schnell relevant werden, wenn erkrankte Feuersalamander z. B. von Bürgerinnen oder Bürgern gefunden und gemeldet oder bei Monitoring-Maßnahmen aufgegriffen werden. Die Aussage der Stadt Bielefeld, dass „eine Integrierung von behandelten Tieren in eine bestehende Erhaltungszucht nicht zu empfehlen [ist], da es sich bei den Tieren zumeist um Individuen handelt, welche anfällig für den Pilz sind“, ist sachlich falsch. Es gibt nach bisherigem Kenntnisstand keine Feuersalamander, die nicht anfällig für den Pilz sind. Hingegen ist bewiesen, dass eine vollständige Heilung durch therapeutische Maßnahmen bei sachgerechter Behandlung möglich ist. Gegen die Integrierung solcher geheilten Tiere in Erhaltungszuchten bestehen keine fachlichen Bedenken.
Ein Verstoß gegen die Biodiversitätskonvention?
Ebenso stellt sich die Frage, inwiefern sich die Position der Stadt Bielefeld, dass „es leider hinzunehmen sein“ wird, „dass einige Arten im Zuge der Veränderungen der Natur- sowie Kulturlandschaft verloren gehen“, mit den von der EU ratifizierten Verpflichtungen aus der Convention on Biological Diversity (CBD) vom Weltgipfel 1992 in Rio de Janeiro sowie der im Naturschutzgesetz festgelegten Verpflichtung Deutschlands, die Biodiversität des Landes zu schützen, in Einklang zu bringen ist.
Artikel 9 der CBD stellt fest, dass Ex-situ-Maßnahmen fester Bestandteil als Maßnahmen im Kampf für den Erhalt der Biodiversität sind. Sie sind verpflichtend, wenn sie als Ergänzung zum Schutz einer Art in ihrem natürlichen Lebensraum als sinnvoll erachtet werden – dazu haben sich alle Vertragsparteien, also auch Deutschland, verpflichtet. Dieser Artikel 9 wird in der EU-Zoorichtlinie umgesetzt, wodurch Zoos zu Trägern der staatlichen Verpflichtung des Ex-situ-Schutzes bestellt werden. Diese wiederum haben Citizen Conservation mitbegründet, um ihre Aufgabe effektiv anbieten und erfüllen zu können, und sich im Fall der Bielefelder Feuersalamander auch selbst angeboten, Tiere für eine Erhaltungszucht zu übernehmen.
Die Untere Naturschutzbehörde (in der Stadt Bielefeld im Umweltamt integriert) kann unserer Meinung nach daher nicht eigenmächtig beschließen, eine relevante Population einer gefährdeten Art aussterben zu lassen, wenn ihr Überleben im angestammten Lebensraum nicht mehr gewährleistet ist, was im Fall der Feuersalamander des Botanischen Gartens unstrittig der Fall ist – genau diese Entscheidung wird in Artikel 9, Abschnitte c und d der CBD ausdrücklich verboten. Vielmehr wäre die Untere Naturschutzbehörde unserer Auffassung nach verpflichtet, Ex-situ-Maßnahmen und entsprechende Naturentnahmen zu initiieren, wenn sie selbst feststellt, dass die durchaus als relevant einzustufende Population der Bielefelder Feuersalamander gefährdet ist.
Nichts zu verlieren
Mit einer Ex-situ-Erhaltungszucht steht ein erprobtes Instrument zur Verfügung, um die Vertreter einer Population über mehrere Generationen zu erhalten, zu vermehren und somit „genetisch originalgetreue“ Tiere für spätere bestandsstützende oder Wiederansiedlungsmaßnahmen zur Verfügung zu haben. Die Entnahme von Gründertieren für eine solche Ex-situ-Erhaltungszucht wird keinen messbaren negativen Einfluss auf die noch existierende Population entfalten. Ein wesentlicher Teil des für eine Erhaltungszucht notwendigen Aufwands kann durch ehrenamtliches Engagement von Bürgerinnen und Bürgern sowie Institutionen wie Citizen Conservation erbracht werden. Außerdem kann eine solche Population in Menschenhand wichtige wissenschaftliche Erkenntnisse auch in Bezug auf Bsal bieten. Aus unserer Sicht spricht daher nichts gegen, aber sehr viel dafür, einen solchen Versuch zu unternehmen.




